Krankenversicherung gesetzliche, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Kündigungsfristen gesetzliche Krankenkassen)'''  
''' Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenkassen'''  
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Version vom 3. Februar 2020, 07:22 Uhr


Ordentliches Kündigungsrecht

Die gesetzliche Krankenkasse schreibt eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 18 Monaten vor. Erst dann kann ein Kassenwechsel erfolgen. Eine Kündigung kann mit einer Frist von zwei Monaten erfolgen, d.h. Die Kündigung wird zum Ende des übernächsten Monats gültig.


Kündigungsfristen der gesetzlichen Krankenkassen

# Beschreibung Hinweis Basis Wert Jahr
1 Sozialversicherung Bezugs-, Rechengrössen GKV und GRV § 18 SGB IV
1.1 Sozialversicherung Bezugsgrösse West - GRV jährlich
1.2 Sozialversicherung Bezugsgrösse West - GRV monatlich
1.3 Sozialversicherung Bezugsgrösse Ost - GKV jährlich
1.4 Sozialversicherung Bezugsgrösse Ost - GKV monatlich



 ⚠️  Haben Sie sich für Wahltarife der Kasse entschieden kann die Bindefrist bis zu drei Jahre betragen. Erst dann können Sie wechseln.


Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung vom Zusatzbeitrag

Arbeitnehmer versicherungspflichtig, Mitglied seit 01-01-2017
Zusatzbeitrag von 1,3 % der Krankenkasse ab 01-01-2018
Mitteilung der Krankenkasse bis spätestens 31-12-2017
Sonderkündigung ist möglich zum 31-01-2018
Vorlage der Bescheinigung für den Arbeitgeber bis zum . 31-03-2018


Innerhalb der Kündigungsfrist muss die neue Krankenkasse gewählt sein. Dem Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Monaten ein Nachweis erbracht werden.


Schlagwort: Kündigung GKV, Sonderkündigungsrecht, Erhöhung des Zusatzbeitrages


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