Versorgungsbezüge: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 229 SGB V sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der  Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen.  
Nach https://dejure.org/gesetze/SGB_V/229 | § 229 SGB V           .html sind Versorgungsbezüge '''der Rente vergleichbare Einnahmen''', soweit diese auf Grund einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder der  Alters- und Hinterbliebenenversorgung dienen.  


Hierzu gehören Versorgungsbezüge
'''Hierzu zählen Versorgungsbezüge:'''<br />


- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />
- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />


- Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister,<br />
- Bezüge aus der Versorgungvonr Abgeordneten, Staatssekretären, Minister,<br />


- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind wie Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,<br />
- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind, wie Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,<br />


- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.<br />
- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.<br />


- Kapitalleistungen, die der Altersversorgung  und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum (früheren) Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung).<br />
- Kapitalleistungen, die der Altersversorgung  und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum vorhergehenden Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung).<br />




Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.
Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.
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