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Versorgungsbezüge: Unterschied zwischen den Versionen

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Hierzu gehören Versorgungsbezüge
Hierzu gehören Versorgungsbezüge


- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,
- aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, einem Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften,<br />
- Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister,
 
- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind. ( Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,
- Bezüge aus der Versorgung der Abgeordneten, Parlamentarischen Staatssekretäre und Minister,<br />
- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.
 
- Kapitalleistungen, die der Altersversorgung  und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum (früheren) Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung).
- Renten der Versorgungseinrichtungen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen zuständig sind wie Ärzte, Anwälte, Architekten und weitere,<br />
 
- Renten der betrieblichen Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wie der hüttenknappschaftlichen Zusatzversorgung.<br />
 
- Kapitalleistungen, die der Altersversorgung  und Hinterbliebenenversorgung sowie der Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit dienen, sofern ein Bezug zum (früheren) Erwerbsleben besteht. Darunter fallen alle Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung).<br />
 


Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.
Ausgenommen sind selbst abgeschlossene Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen.
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