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Krankenversicherung private, Nachteile: Unterschied zwischen den Versionen

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* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
     Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume
     Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume
  vereinbart werden. Generell festzuhalten ist: Sollte ein Leistungsausschluss gefordert  
    vereinbart werden. Generell festzuhalten ist: Sollte ein Leistungsausschluss gefordert  
  werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor  
    werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor  
  Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen  Krankenkasse keine Nachteile erfährt.<br />
    Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen  Krankenkasse keine Nachteile erfährt.<br />


* Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig.
* Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig.