Krankenversicherung private, Beamte: Unterschied zwischen den Versionen

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Unabhängig vom Einkommen können Beamte und Beamtenanwärter zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.  
Unabhängig vom Einkommen können Beamte und Beamtenanwärter zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.  


'''Funktionsweise der Krankenversicherung für Beamte'''
'''Funktionsweise der Krankenversicherung für Beamte'''


Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe / Erstattung der Behandlungskosten. Die Höhe der Beihilfe hängt von der persönlichen Lebenssituation des Beihilfeberechtigten ab. So erhält ein Beamter grundsätzlich 50 % Beihilfe. Bei zwei bzw. mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 %. Ist ein berücksichtigungsfähiger Ehegatte vorhanden, beträgt der Beihilfesatz ebenfalls 70 %, bei Kindern sogar 80 %.
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe / Beteiligung an den Behandlungskosten. Die Höhe der Beihilfe hängt von der persönlichen Lebenssituation des Beihilfeberechtigten ab. So erhält ein aktiver Beamter für sich selbst 50 % Beihilfe, bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich sein Beihilfesatz auf 70 %. Der  Beihilfesatz für den (berücksichtigungsfähigen) Ehegatten beträgt grundsätzlich 70 %, der für Kinder (sofern Kindergeldanspruch besteht) sogar 80 %. Für Beamte und ihre Ehepartner in Baden-Württemberg gilt allerdings für Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2013 unabhängig von der Kinderzahl stets nur ein Beihilfesatz von 50 %.


Die restlichen Kosten müssen Beamte verpflichtend über die sog. Private Restkostenversicherung bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die private Krankenversicherung bietet spezielle Tarife zu günstigen Konditionen. Im Gegensatz bietet dies die Gesetzliche Krankenversicherung jedoch nicht.
Die restlichen Kosten müssen Beamte verpflichtend über die sog. private Restkostenversicherung bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die private Krankenversicherung bietet dafür spezielle Tarife zu günstigen Konditionen an. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen eine Vollkostenversicherung, für die der Beamte den kompletten Beitrag allein trägt und die den Beihilfeanspruch nicht ergänzt sondern weitestgehend ersetzt.


'''Der Bezug der Beihilfe ist unabhängig vom Dienstverhältnis. Diese wird gewährt bei'''  
'Der Bezug der Beihilfe ist unabhängig vom Dienstverhältnis. Sie wird folgenden Personengruppen gewährt'''  


- Dienstverhältnis auf Lebenszeit<br />
- Personen mit Dienstverhältnis auf Lebenszeit<br />
- Beamtenanwärter<br />
- Beamtenanwärter<br />
- Referendar im Lehramt<br />
- Referendar im Lehramt<br />
- Ausbildung - Beim Dienstverhältnis in Ausbildung ist die Beihilfe auf die Ausbildungsdauer begrenzt.<br />
- Personen mit Dienstverhältnis in Ausbildung - Hier ist die Beihilfe auf die Ausbildungsdauer begrenzt.<br />




'''Besonderheiten bei Beamten'''
'''Besonderheiten bei Beamten'''


Die Beihilfe wird nicht allen Beamten automatisch gewährt. Einige Berufsgruppen unterliegen der sog. Heilfürsorge. Das Konzept ist grundsätzlich gleich wie bei Beihilfe, jedoch übernimmt der Dienstherr teilweise sogar die gesamten Behandlungskosten. Je nach Bundesland wird unterschieden, welche Beamten der Heilfürsorge zuzuordnen sind. Im Regelfall sind diese jedoch  
Die Beihilfe wird nicht allen Beamten automatisch gewährt. Einige Berufsgruppen unterliegen der sog. Heilfürsorge. Das Konzept ist grundsätzlich gleich wie bei der Beihilfe, jedoch übernimmt der Dienstherr teilweise sogar die gesamten Behandlungskosten. Je nach Bundesland wird unterschieden, welche Beamten der Heilfürsorge zuzuordnen sind. Im Regelfall sind dies jedoch  


- Vollzugsbeamte der Bundespolizei<br />
- Vollzugsbeamte der Bundespolizei<br />
Beamten einiger Berufsfeuerwehren<br />
Beamte einiger Berufsfeuerwehren<br />
Justizvollzugsbeamten<br />
Justizvollzugsbeamte<br />




Die Angehörigen sind nicht heilfürsorgeberechtigt, jedoch beihilfeberechtigt, wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Die Angehörigen sind nicht heilfürsorgeberechtigt, jedoch beihilfeberechtigt, sofern sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.





Version vom 5. Februar 2019, 09:38 Uhr

Unabhängig vom Einkommen können Beamte und Beamtenanwärter zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.


Funktionsweise der Krankenversicherung für Beamte

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe / Beteiligung an den Behandlungskosten. Die Höhe der Beihilfe hängt von der persönlichen Lebenssituation des Beihilfeberechtigten ab. So erhält ein aktiver Beamter für sich selbst 50 % Beihilfe, bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich sein Beihilfesatz auf 70 %. Der Beihilfesatz für den (berücksichtigungsfähigen) Ehegatten beträgt grundsätzlich 70 %, der für Kinder (sofern Kindergeldanspruch besteht) sogar 80 %. Für Beamte und ihre Ehepartner in Baden-Württemberg gilt allerdings für Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2013 unabhängig von der Kinderzahl stets nur ein Beihilfesatz von 50 %.

Die restlichen Kosten müssen Beamte verpflichtend über die sog. private Restkostenversicherung bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Die private Krankenversicherung bietet dafür spezielle Tarife zu günstigen Konditionen an. Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung ist dagegen eine Vollkostenversicherung, für die der Beamte den kompletten Beitrag allein trägt und die den Beihilfeanspruch nicht ergänzt sondern weitestgehend ersetzt.

'Der Bezug der Beihilfe ist unabhängig vom Dienstverhältnis. Sie wird folgenden Personengruppen gewährt

- Personen mit Dienstverhältnis auf Lebenszeit
- Beamtenanwärter
- Referendar im Lehramt
- Personen mit Dienstverhältnis in Ausbildung - Hier ist die Beihilfe auf die Ausbildungsdauer begrenzt.


Besonderheiten bei Beamten

Die Beihilfe wird nicht allen Beamten automatisch gewährt. Einige Berufsgruppen unterliegen der sog. Heilfürsorge. Das Konzept ist grundsätzlich gleich wie bei der Beihilfe, jedoch übernimmt der Dienstherr teilweise sogar die gesamten Behandlungskosten. Je nach Bundesland wird unterschieden, welche Beamten der Heilfürsorge zuzuordnen sind. Im Regelfall sind dies jedoch

- Vollzugsbeamte der Bundespolizei
- Beamte einiger Berufsfeuerwehren
- Justizvollzugsbeamte


Die Angehörigen sind nicht heilfürsorgeberechtigt, jedoch beihilfeberechtigt, sofern sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind.


Besonderheit bei Beamtenkindern im Studium

Oftmals sind die Kinder von Beamten auch in der privaten Krankenversicherung versichert. Als Studenten sind diese bis zu ihrem 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt und profitieren von den günstigen Beiträgen der Restkostenversicherung. Danach wird ein Beitrag veranschlagt, der dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Ab dem 30. Lebensjahr sind in der privaten Krankenversicherung die Studententarife nicht mehr gültig. D.h. die privaten Krankenversicherer erheben die Normalprämie, die über der Beitragshöhe zur freiwilligen Versicherung für Studenten liegt. Der Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung ist für Studenten nicht mehr möglich. Erst bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit werden Studenten wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, freie Heilfürsorge
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