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Krankenversicherung private, Nachteile: Unterschied zwischen den Versionen

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* Es sind Wartezeiten abzuleisten.
* Es sind Wartezeiten abzuleisten.
   Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung die zurückgelegten Mitgliedszeiten angerechnet werden und in 99,9% aller Fälle es somit zum Wegfall der Wartezeiten kommt.
   Kann man so nicht stehen lassen, da bei einem Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung die zurückgelegten  
  Mitgliedszeiten angerechnet werden und in 99,9% aller Fälle es somit zum Wegfall der Wartezeiten kommt.


* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
* Bei Vorerkrankungen können Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge vereinbart werden.
   Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Generell festzuhalten ist:  Sollte ein Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.
   Richtig, zum Teil können diese Einschränkungen ggf. auch nur für bestimmte Zeiträume vereinbart werden. Generell festzuhalten ist:  Sollte ein  
Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse keine Nachteile erfährt.
  Leistungsausschluss gefordert werden, bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse.
  Der Sachverhalt, die Risikoeinschätzung wird immer vor Vertragsabschluss geklärt, so dass der Wechselwillige bei Verbleib in der gesetzlichen
  Krankenkasse keine Nachteile erfährt.


* Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig.
* Mitversicherte Familienmitglieder sind beitragspflichtig.