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- Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes<br /> | - Antragstellung bei der Arbeitsagentur des Wohnortes<br /> | ||
- Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)<br /> | - Nachweis über Tätigkeit (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder entsprechender Arbeitsvertrag)<br /> | ||
- Existenzgründer | - Existenzgründer müssen keinen Nachweis erbringen<br /> | ||
die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die: | |||
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen | - sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen | ||
- bereits längere Zeit selbständig waren | - bereits längere Zeit selbständig waren |