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Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br /> | '''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br /> | ||
'''Arbeitnehmer sind pflichtversichert'''. <br /> | '''Arbeitnehmer sind pflichtversichert'''. <br /> | ||
'''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br /> | ||
'''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br /> | ||
'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung'''<br /> | |||
Freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt dagegen nicht für Personen, die: | |||
- sich gleich nach dem Studium oder ihrer Ausbildung selbständig machen und dementsprechend zuvor kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hatten | |||
- schon längere Zeit selbständig sind | |||
- zuvor Arbeitslosengeld II bekommen haben | |||