Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 14: Zeile 14:




   <zurück Einträge vorwärts >                           zur Hauptseite
   <zurück Einträge vorwärts >                       zur Hauptseite





Version vom 21. November 2018, 12:37 Uhr

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Arbeitnehmer sind pflichtversichert.
Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.


👁 Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
👁 Siehe auch: Private Arbeitslosenversicherung
Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen


 <zurück Einträge vorwärts >                       zur Hauptseite





.-.-.-.