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Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinsausstellungen<br /> | Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinsausstellungen<br /> | ||
Die Vereinsausstellungsversicherung schützt den Verein vor den finanziellen Folgen aus dem Verlust oder der Beschädigung der Produkte des Vereins bei Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen. | |||
Unter den Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung fallen die Ausstellungsgüter aller Art während der Ausstellung, sowie beim Hin- und Rücktransport. Zusätzlich ist auch der Ausstellungsstand im Versicherungsschutz der Ausstellungsversicherung beinhaltet. Hierzu zählen z.B. Vitrinen, Schränke, Beleuchtung. Bezüglich der versicherten Sachen besteht keine Beschränkung. | |||
Die Ausstellungsversicherung beinhaltet eine sog. All-Gefahren-Deckung. Unter den Versicherungsschutz fallen Schäden durch | |||
* Brand | |||
* Blitzschlag | |||
* Explosion | |||
* Raub | |||
* mutwillige oder böswillige Beschädigung durch Dritte | |||
* Transportunfall | |||
* Bruch, verkratzen oder verbeulen der Gegenstände | |||
'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz''' | |||
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gefahren, wie z.B.: | |||
* Krieg | |||
* Streik | |||
* Aussperrung | |||
* Aufruhr | |||
* politische Unruhen | |||
'''Beitragshöhe''' | |||
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro beläuft sich der Beitrag auf ca. 15 Euro. | |||
'''Jahresvertrag''' | |||
Werden mehrere Ausstellungen im Jahr durchgeführt, so besteht die Möglichkeit einen Jahresvertrag zu vereinbaren. | |||
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