Vereinshaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 23. Oktober 2018, 11:51 Uhr

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Sobald ein Vereinsmitglied im Auftrag des Vereins unterwegs ist, tritt im Schadensfall keine Haftpflichtversicherung (auch nicht die Privathaftpflichtversicherung) ein, es sei denn, es besteht eine Vereinshaftpflichtversicherung. Die Vereinshaftpflichtversicherung zählt zur wichtigsten Grundabsicherung eines Vereins.

  • Beiträge

Der Beitragsaufwand zur Vereinshaftpflichtversicherung richtet sich nach der satzungsmäßigen Tätigkeit des Vereins sowie nach der Anzahl der Vereinsmitglieder. Weitere Faktoren zur Beitragsermittlung sind z.B.:

- die Anzahl der satzungsmäßigen Vereinsveranstaltungen pro Jahr,
- Art der Besucher der Veranstaltung (Mitglieder / Nichtmitglieder,)
- erfolgt eine Bewirtung (eigener Ausschank / Cateringunternehmen beauftragt)
- und weitere.

  • Versichert sind:

- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden (i.d.R.)

  • Leistungen - Übersicht

Legende:

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  ist versichert
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  ist nicht versichert, versicherbar
Leistungsinhalte Vereinshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) Vereinshaftpflicht mit D & O Absicherung
Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die dem Satzungszweck dienen
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Absicherung bei gesetzlichen und vertraglichen Haftpflichtansprüchen
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Absicherung bei öffentlich-rechtlichen Haftungsansprüchen
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Versicherungsschutz bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten
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Absicherung bei Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
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Absicherung bei Verletzung von Persönlichkeits- und Lizenzrechten
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Übernahme von Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten (passiver Rechtsschutz)
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Versicherungsschutz für Vertrauensschäden
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Unterstützung bei der Abwicklung berechtigter Ansprüche
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Unterstützung bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Umfassender Versicherungsschutz für Vermögensschäden
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Weltweiter Versicherungsschutz
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Persönliches Vermögen der Vereinsvorstände
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Versicherte Personen Vereinshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung) Vereinshaftpflicht mit D & O Absicherung
Mitglieder der geschäftsführenden Organe
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Mitarbeiter des Vereins (Ehrenamtlicher und Angestellter)
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Vereinsvorstand
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👁 Siehe auch: D&O
Schlagwort: Vereinshaftpflicht, Vereinshaftung, Vereinshaftpflichtversicherung, Vereinshaftpflichtversicherungen, Haftpflicht für Vereine, Haftpflicht Vereinsvorstand


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