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Der M & A – Baustein erweitert die Vermögensschadenhaftpflicht für den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions für den Unternehmensberater. Der Begriff M & A wird von den Versicherungsgesellschaften verwendet bei


* der Beratung
* der Vermittlung
* der Strukturierung
* und der Steuerung
von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei


* beim Verkauf und Kauf von Unternehmen und Unternehmensteilen
* der Unternehmensnachfolge
* der Ermittlung des Kapitalbedarfs
* der Entwicklung von Finanzierungskonzepten
* der Kapitalbeschaffung
* der Bewertung von industriellen und gewerblichen Liegenschaften
* der Verschmelzung von Unternehmen
* sonstigen Beteiligungen und Bilanzaktiva
* der Aufbereitung von Unternehmensdaten und Unternehmensfakten in Expertisen, Memoranden, Teasern, die von Auftraggebern oder Dritten geliefert werden
* der Durchführung und Begleitung von Due Diligence Prüfungen und die Erstellung und damit im Zusammenhang stehenden Berichten und Reports


Es besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.
'''Ausschlüsse vom Versicherungsschutz'''
Kein Versicherungsschutz aus dem Baustein M & A besteht für Ansprüche
* wegen unvollständigen oder unrichtigen Emmisions-Prospekten
* wegen Steuer- oder Rechtsberatung
'''Versicherungssummen und Selbstbeteiligung'''
Die Versicherungssumme und die Selbstbeteiligung für den Baustein M & A entspricht der Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt im Regelfall 100 Euro je Schadensfall.
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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2018, 12:12 Uhr

M&A Versicherung

Der M & A – Baustein erweitert die Vermögensschadenhaftpflicht für den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions für den Unternehmensberater. Der Begriff M & A wird von den Versicherungsgesellschaften verwendet bei

  • der Beratung
  • der Vermittlung
  • der Strukturierung
  • und der Steuerung

von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • beim Verkauf und Kauf von Unternehmen und Unternehmensteilen
  • der Unternehmensnachfolge
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs
  • der Entwicklung von Finanzierungskonzepten
  • der Kapitalbeschaffung
  • der Bewertung von industriellen und gewerblichen Liegenschaften
  • der Verschmelzung von Unternehmen
  • sonstigen Beteiligungen und Bilanzaktiva
  • der Aufbereitung von Unternehmensdaten und Unternehmensfakten in Expertisen, Memoranden, Teasern, die von Auftraggebern oder Dritten geliefert werden
  • der Durchführung und Begleitung von Due Diligence Prüfungen und die Erstellung und damit im Zusammenhang stehenden Berichten und Reports

Es besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.


Ausschlüsse vom Versicherungsschutz Kein Versicherungsschutz aus dem Baustein M & A besteht für Ansprüche

  • wegen unvollständigen oder unrichtigen Emmisions-Prospekten
  • wegen Steuer- oder Rechtsberatung


Versicherungssummen und Selbstbeteiligung Die Versicherungssumme und die Selbstbeteiligung für den Baustein M & A entspricht der Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Selbstbeteiligung beträgt im Regelfall 100 Euro je Schadensfall.

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