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Versicherungsschutz besteht auch für Schadensereignisse, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf Pflichtsverletzungen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden.<br /> | '''Versicherungsschutz besteht auch''' für Schadensereignisse, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf Pflichtsverletzungen beruhen, '''die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden.<br />''' | ||
Vom rückwirkenden Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle ausgenommen, die auf Pflichtverletzungen beruhen, die der vom Schadenereignis betroffenen versicherten Person bei Antragsstellung bekannt waren.<br /> | Vom rückwirkenden Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle ausgenommen, die auf Pflichtverletzungen beruhen, die der vom Schadenereignis betroffenen versicherten Person bei Antragsstellung bekannt waren.<br /> | ||
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