Büroinhaltsversicherung, Schadenbeispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 7. September 2018, 07:33 Uhr

In einem Bürobetrieb entzündet sich aufgrund einer veralteten Verkabelung eine Deckenlampe. Das Feuer breitet sich über die Decke und Wände aus und beschädigt auch das Inventar des Betriebes. Der Brand zerstört den betroffenen Büroraum so stark, dass dieser nicht mehr nutzbar ist und komplett renoviert werden muss. Schadenhöhe 20.000 €.

In einem Gewerbetrieb hat ein Wasserhahn eine undichte Dichtung. Während des Wochenendes setzt das auslaufende Wasser das Büro unter Wasser. Der verlegte Teppichboden sowie viele Teile des Inventars haben sich mit Wasser vollgesogen und sind unbrauchbar. Schadenhöhe 9.000 €.

Ein Bürobetrieb, der sich im Gewerbegebiet befindet wird über das Wochenende von Einbrechern aufgesucht. Die Täter entwenden die komplette elektronische und elektrische Büroeinrichtung. U.a. PC`s, Laptops, Bildschirme, Fotokopierer, usw.. Zusätzlich haben die Einbrecher das komplette Büro verwüstet. Gesamtschadenhöhe 45.000 €. Im Rahmen der Büroinhaltsversicherung werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der elektrischen und elektronischen Büroeinrichtung sowie die Kosten der Aufräumarbeiten übernommen.

In einer Verwaltungsbetrieb in einem Industriegebiet wurde durch einen Brandstifter ein Feuer gelegt. Die Brandstiftung wurde von einem Gutachter festgestellt. Der Bürobetrieb sowie das Inventar wurden vollkommen zerstört. Da der Brandstifter polizeilich nicht ermittelt werden konnte, übernahm die Büroinhaltsversicherung den Schaden in Höhe von 280.000 €.