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Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gewährt. | |||
Beim Ausfüllen der Antragsformulare sind Ihnen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise die Versichertenberater und -ältesten gerne behilflich. Die Versicherungsämter, Gemeindeverwaltungen und die gesetzlichen Krankenkassen helfen Ihnen ebenfalls und nehmen | |||
den Rentenantrag entgegen. | |||
Die verspätete Antragstellung führt ggf. zu einem späteren Rentenbeginn/Rentenzahlung. | |||
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