Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br />
'''Studenten''' sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.<br />
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br />
'''Selbständige''' können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.<br />
'''Minijobber'''XXX<br />
'''Minijobber''' der Arbeitgeber bezahlt für den Minijobber einen Pauschalbetrag. Zusätzlich zahlen Minijobber einen Eigenbeitrag. Auf Antrag kann sich der Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrages befreien lassen.
'''Altersrentenbezieher''' einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.<br />
'''Altersrentenbezieher''' einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.<br />



Version vom 27. Juni 2018, 06:02 Uhr

Versicherungsfreiheit, ohne Antragsstellung, genießen Beamte, Richter, Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Beschäftigte des öffentlichen Rechts, von geistlichen Genossenschaften.
Studenten sind während eines Praktikums im Laufe des Studiums ebenso frei.
Selbständige können sich auf Antrag, Voraussetzung es wurden 18 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt, ggf. befreien lassen.
Minijobber der Arbeitgeber bezahlt für den Minijobber einen Pauschalbetrag. Zusätzlich zahlen Minijobber einen Eigenbeitrag. Auf Antrag kann sich der Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrages befreien lassen. Altersrentenbezieher einer Vollrente oder Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben sind ebenfalls versicherungsfrei.


👁 Siehe auch: Rentenversicherung gesetzliche, Versicherungspflicht
👁 Siehe auch:https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/BJNR122610989.html
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