Kapitallebensversicherung, Aussteuerversicherung / Heiratsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine besondere Form der Lebensversicherung für Mädchen und Jungen ist die Aussteuerversicherung (auch Heiratsversicherung genannt). Hier können Sie für die Zukunft Ihres Kindes vorsorgen.
Eine besondere Form der Lebensversicherung für Mädchen und Jungen ist die Aussteuerversicherung (auch Heiratsversicherung genannt). Hier können Sie für die Zukunft Ihres Kindes vorsorgen.
Die versicherte Summe wird bei Heirat Ihres Kindes ausbezahlt, spätestens zum 25. Lebensjahr. Heirat ist somit keine Pflicht, die vereinbarte Summe steht zum 25. Lebensjahr zur Verfügung und kann für z.B. das Studium, eigene Wohnung oder was auch immer verwendet werden.
Die versicherte Summe wird bei Heirat Ihres Kindes ausbezahlt, spätestens zum 25. Lebensjahr. Heirat ist somit keine Pflicht, die vereinbarte Summe steht zum 25. Lebensjahr zur Verfügung und kann für z.B. das Studium, eigene Wohnung oder was auch immer verwendet werden.
Stirbt der versicherte Versorger während der Versicherungsdauer, wird der Vertrag in voller Höhe beitragsfrei gestellt, das heißt, der Versicherer zahlt für Sie die Beiträge bis zum Ablauf des Vertrages in voller Höhe. Quelle: Versicherungsvergleich.de
Stirbt der versicherte Versorger während der Versicherungsdauer, wird der Vertrag in voller Höhe beitragsfrei gestellt, das heißt, der Versicherer zahlt für Sie die Beiträge bis zum Ablauf des Vertrages in voller Höhe. Quelle: Versicherungsvergleich.de<br />
 


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Version vom 17. Juni 2018, 10:18 Uhr

Eine besondere Form der Lebensversicherung für Mädchen und Jungen ist die Aussteuerversicherung (auch Heiratsversicherung genannt). Hier können Sie für die Zukunft Ihres Kindes vorsorgen. Die versicherte Summe wird bei Heirat Ihres Kindes ausbezahlt, spätestens zum 25. Lebensjahr. Heirat ist somit keine Pflicht, die vereinbarte Summe steht zum 25. Lebensjahr zur Verfügung und kann für z.B. das Studium, eigene Wohnung oder was auch immer verwendet werden. Stirbt der versicherte Versorger während der Versicherungsdauer, wird der Vertrag in voller Höhe beitragsfrei gestellt, das heißt, der Versicherer zahlt für Sie die Beiträge bis zum Ablauf des Vertrages in voller Höhe. Quelle: Versicherungsvergleich.de


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