Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung: Unterschied zwischen den Versionen

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Werden Sie geschädigt und der Schädiger ist nicht in der Lage den finanziellen Schaden zu begleichen tritt die Forderungsausfalldeckung ihrer Privathaftpflichtversicherung ein.
Werden Sie geschädigt und der Schädiger ist nicht in der Lage den finanziellen Schaden zu begleichen tritt die Forderungsausfalldeckung ihrer Privathaftpflichtversicherung ein.
Ein beachtlicher Teil der Bürger besitzt keine private Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schaden und der Schädiger kann nicht zahlen, bleiben Sie auf Ihren Forderungen sitzen.
Ein beachtlicher Teil der Bürger besitzt keine private Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schaden und der Schädiger kann nicht zahlen, bleiben Sie auf Ihren Forderungen sitzen.
Voraussetzung ist, dass ggf. Der Schädiger einen Offenbarungseid abgeben muss.
Leistungsvoraussetzung des Versicherers: Offenbarungseid des Schädigers


Schlagwort: Haftpflichtversicherung Deckungserweiterung<br />
Schlagwort: Haftpflichtversicherung Deckungserweiterung<br />

Version vom 19. November 2016, 14:57 Uhr

Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung

Werden Sie geschädigt und der Schädiger ist nicht in der Lage den finanziellen Schaden zu begleichen tritt die Forderungsausfalldeckung ihrer Privathaftpflichtversicherung ein. Ein beachtlicher Teil der Bürger besitzt keine private Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schaden und der Schädiger kann nicht zahlen, bleiben Sie auf Ihren Forderungen sitzen.

Leistungsvoraussetzung des Versicherers: Offenbarungseid des Schädigers

Schlagwort: Haftpflichtversicherung Deckungserweiterung