Rentenversicherung gesetzliche, Rentenbescheid / Rentenauskunft: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:
Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:


* Rentenart
- Rentenart<br />
* Rentenbeginn
- Rentenbeginn<br />
* Rentenhöhe
- Rentenhöhe<br />
* Rentendauer
- Rentendauer<br />
 


Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.
Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.
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Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B.
Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B.


* geplante Beitragszahlungen
- geplante Beitragszahlungen<br />
* Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente<br />
* Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich<br />
 





Version vom 29. Mai 2018, 07:30 Uhr

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird zwischen dem Rentenbescheid und der Rentenauskunft unterschieden.


  • Rentenbescheid

Im Rahmen des Rentenbescheides werden u.a. die nachfolgenden Eckpunkte festgelegt:

- Rentenart
- Rentenbeginn
- Rentenhöhe
- Rentendauer


Der Rentenbescheid kann durch den Berechtigten mittels Widerspruch angefochten werden.


  • Rentenauskunft

Der Rentenversicherungsträger übermittelt den Versicherten ab dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre eine persönliche Rentenauskunft. Darin enthalten ist eine Übersicht über alle gespeicherten Versicherungszeiten sowie Informationen über die Höhe der zu erwartenden Rente.


  • Weitere Auskünfte

Dem Versicherten kann auch die Auskunft über die mögliche Erwerbsminderungsrente erteilt werden. Vor dem 55. Lebensjahr des Versicherten bestehen weitere Auskunftsmöglichkeiten, wie z.B.

- geplante Beitragszahlungen
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente
- Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgesehenen Versorgungsausgleich



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