Hausratversicherung, Wohngemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Mai 2018, 04:56 Uhr

Studenten und Immer mehr ältere Menschen leben in einer Wohngemeinschaft. Hier sind sehr häufig Wertgegenstände (bei den Senioren) in grösserem Umfang vorhanden. Das gleiche gilt für Computer, Musikanlagen (bei den Studenten) und dergleichen. Nachweislich liegt hier das Risiko des Diebstahls durch das ein- und ausgehen vieler Menschen erheblich höher.

Ist der Mietvertrag auf einen Hauptmieter ausgestellt, so müssen alle Untermieter ebenfalls eine eigene Hausratversicherung abschliessen. Das Eigentum jedes Einzelnen, das sich in Gemeinschaftsräumen befindet, ist zu benennen und dem Hausratversicherer anzuzeigen.

Sind alle Bewohner im Mietvertrag genannt und gelten als gleichberechtigte Mieter so kann man auch eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschliessen.

⚠️  Unter Umständen kommt auch eine Gegenstandsversicherung in Betracht.


👁 Siehe auch: Gegenstandsversicherung
Schlagwort: Hausratversicherung, Wohngemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft, WG


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