Hausratversicherung, Wertgegenstandsliste: Unterschied zwischen den Versionen
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In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen: | In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen: | ||
Version vom 26. Mai 2018, 04:50 Uhr
Sinnvoll ist es eine Liste anzufertigen, die alle Wertgegenstände des Haushalts enthält. Im Schaden fall lässt sich somit ein schneller und korrekter Nachweis der abhanden oder beschädigten Wertgegenstände gegenüber dem Versicherer führen. Wenn noch Rechnungen und Fotos beigelegt werden, wird die Identifizierung und Wiederbeschaffung begünstigt. In den Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung ist der Begriff „Wertsachen“ fest definiert. Hierzu zählen:
- Bargeld
- Urkunden
- Sparbücher
- Wertpapiere
- Schmuck
- Edelsteine
- Perlen
- Alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber
- Briefmarken
- Münzen
- Telefonkarten
- Medaillen
- Pelze
- handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
- Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken und Collagen
- Antiquitäten, nicht jedoch Möbelstücke
Im Versicherungsfall ist die Entschädigung für Wertsachen im Regelfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenze kann in der Regel gegen einen Mehrbeitrag erhöht werden. Hierzu ist zu empfehlen eine Wertgegenstandliste zu erstellen, um zu prüfen, welche Entschädigungsgrenze erforderlich ist.
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Deckungserweiterungen
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Schlagwort: Wertsachen, Wertgegenstand, Wertschutzschrank,Tresor, Schutzklassen
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