Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Mai 2018, 08:14 Uhr

Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Nur dann, wenn alle Punkte zutreffen, ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.


👁 Siehe auch: Eigenbewegungsschaden
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