Vertragsarten: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Darlehensvertrag''' - § 488 BGB (Verbraucherdarlehen) § 491 BGB ) - Formfreiheit<br />
* '''Darlehensvertrag''' - § 488 BGB (Verbraucherdarlehen) § 491 BGB ) - Formfreiheit<br />


Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit
Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit.
 
Verbraucherdarlehensverträge können nur durch Schriftform gekündigt werden (§ 492 BGB).
Verbraucherdarlehensverträge können nur durch Schriftform gekündigt werden (§ 492 BGB)


* '''Schenkungsvertrag''' § 516 BGB<br />
* '''Schenkungsvertrag''' § 516 BGB<br />


entgeltfreie Zuwendung, notarielle Beurkundung  gem. § 518 BGB notwendig
entgeltfreie Zuwendung, notarielle Beurkundung  gem. § 518 BGB notwendig.


* '''Mietvertrag''' § 535 BGB - Formfreiheit<br />
* '''Mietvertrag''' § 535 BGB - Formfreiheit<br />


entgeltlicher Gebrauch der Mietsache auf die Dauer einer Mietzeit  
Entgeltlicher Gebrauch der Mietsache auf die Dauer einer Mietzeit <br />
 
Bei gemietetem Wohnraum gibt es eine Besonderheit (§ 550 BGB):
 
Liegt nach einem Jahr die Schriftform nicht vor, besteht automatisch ein unbefristeter Mietvertrag.
eine Besonderheit gibt es bei gemietetem Wohnraum (§ 550 BGB):
Die Kündigung ist frühestens ein Jahr nach der Überlassung möglich.
 
Wenn nach einem Jahr nicht die Schriftform vorliegt, dann gilt der Mietvertrag als zeitlich unbefristet. Weiterhin ist die Kündigung frühestens ein Jahr nach Überlassung möglich.
 
Das Mietverhältnisses kann nur in Schriftform gekündigt werden. (§ 568 BGB)
Das Mietverhältnisses kann nur in Schriftform gekündigt werden. (§ 568 BGB)


* '''Pachtvertrag''' § 581 BGB - Formfreiheit<br />
* '''Pachtvertrag''' § 581 BGB - Formfreiheit<br />


Gebrauchsgewährung des verpachteten Gegenstands einschliesslich "Fruchtgenuss" gegen Pachtentgelt.
Gebrauchsgewährung des verpachteten Gegenstands einschliesslich "Fruchtgenuss" gegen Pachtentgelt.
 
Unterschied zum Mietvertrag: der Pächter darf erwirtschaftete Erträge behalten (=Fruchtgenuss).
Der Unterschied zum Mietvertrag besteht darin, dass der Pächter im Vergleich zum Mieter die Erträge behalten darf, die er mit dem gepachteten Gegenstand erwirtschaftet hat (=Fruchtgenuss).
 


* '''Leihvertrag''' § 598 BGB - Formfreiheit<br />
* '''Leihvertrag''' § 598 BGB - Formfreiheit<br />


Gestattung des Gebrauchs einer Sache für bestimmte Zeit – unentgeltlich
Unentgeltliche Gestattung des Gebrauchs einer Sache auf eine bestimmte Zeit .




* '''Sachdarlehensvertrag''' § 607 BGB
* '''Sachdarlehensvertrag''' § 607 BGB - Formfreiheit


Überlassung einer vereinbarten vertretbaren Sache gegen Zahlung eines Darlehensentgelts und Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge bei Fälligkeit
Überlassung einer vereinbarten vertretbaren Sache gegen Zahlung eines Darlehensentgelts und Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge bei Fälligkeit


formfrei
Der Unterschied zum Leihvertrag liegt insbesondere darin, dass nicht dieselbe Sache wieder zurückgegeben wird sondern nur eine ähnliche.
Der Unterschied zum Leihvertrag liegt insbesondere darin, dass nicht dieselbe Sache wieder zurückgegeben wird sondern nur eine ähnliche.


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formfrei
formfrei
die Kündigung oder ein Auflösungsvertrag bedarf der Schriftform gem. § 623 BGB
die Kündigung oder ein Auflösungsvertrag bedarf der Schriftform gem. § 623 BGB
Werkvertrag § 631 BGB
 
 
* '''Werkvertrag''' § 631 BGB<br /> Formfreiheit
 


Herstellung des versprochenen Werks (Herstellung oder Veränderung einer Sache) gegen Vergütung
Herstellung des versprochenen Werks (Herstellung oder Veränderung einer Sache) gegen Vergütung


formfrei
 
Der Unterschied zum Dienstvertrag besteht darin, dass ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.
Der Unterschied zum Dienstvertrag besteht darin, dass ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.


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Für den Gesellschaftsvertrag gibt es unterschiedliche Formvorschriften, die sich von Rechtsform zu Rechtsform unterscheiden.
Für den Gesellschaftsvertrag gibt es unterschiedliche Formvorschriften, die sich von Rechtsform zu Rechtsform unterscheiden.
Ein Gesellschaftsvertrag einer GbR ist zum Beispiel formfrei, während der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die notarielle Form erfordert (§ 2 GmbHG)
Ein Gesellschaftsvertrag einer GbR ist zum Beispiel formfrei, während der Gesellschaftsvertrag einer GmbH die notarielle Form erfordert (§ 2 GmbHG)
Bürgschaftsvertrag § 765 BGB


Verpflichtung, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen


Schriftform notwendig gem. § 766 BGB
* '''Bürgschaftsvertrag''' § 765 BGB<br />
die Erfüllung der Hauptverbindlichkeit heilt den Formmangel
Verpflichtung, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen, Schriftform ist erforderlich. (§ 766 BGB)
 




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👁 Siehe auch: [[]]<br />
👁 Siehe auch: [[]]<br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
►  [http://www.bimpim.de zu meinen Verträgen / bimpim]<br />
Schlagwort: Vertrag<br />
Schlagwort: Vertrag, Vertrag allgemein<br />




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