Rentenversicherung private, Bewertungsreserven: Unterschied zwischen den Versionen

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Rentenversicherung private, Bewertungsreserven
 
Die Bewertungsreserven entstehen, wenn der aktuelle Marktwert der Kapitalanlage höher ist, als der Kaufpreis. Die Höhe der Bewertungsreserven ist somit vom Kapitalmarkt abhängig und kann sich daher täglich verändern.
 
Ein Teil der Überschussbeteiligung ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Sind bei Rentenbeginn Bewertungsreserven vorhanden, die verteilt werden können, so wird der Versicherte entsprechend anteilig beteiligt. Endet die private Rentenversicherung bereits vor dem Rentenbeginn, so wird die Beteiligung an der Bewertungsreserve ermittelt und an den Versicherten ausbezahlt.
 
Die Beteiligungen an den Bewertungsreserven kann sich täglich ändern und kann sogar ganz oder teilweise entfallen. Um die Schwankungen zu mindern wird eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gebildet.
 
Liegt der tatsächliche Anteil zum Fälligkeitszeitpunkt über der Sockelbeteiligung, so wird die Rentenhöhe neu berechnet und der erhöhte Betrag ausbezahlt. Liegt der tatsächliche Anteil unterhalb der Sockelbeteiligung, so wird die Sockelbeteiligung zur Auszahlung herangezogen. Die Sockelbeteiligung stellt somit eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven dar.
 
Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird jährlich neu festgelegt und kann daher während der Vertragslaufzeit der privaten Rentenversicherung schwanken bzw. sogar ganz oder teilweise ausfallen.
 
 





Version vom 25. April 2018, 09:26 Uhr

Rentenversicherung private, Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven entstehen, wenn der aktuelle Marktwert der Kapitalanlage höher ist, als der Kaufpreis. Die Höhe der Bewertungsreserven ist somit vom Kapitalmarkt abhängig und kann sich daher täglich verändern.

Ein Teil der Überschussbeteiligung ist die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Sind bei Rentenbeginn Bewertungsreserven vorhanden, die verteilt werden können, so wird der Versicherte entsprechend anteilig beteiligt. Endet die private Rentenversicherung bereits vor dem Rentenbeginn, so wird die Beteiligung an der Bewertungsreserve ermittelt und an den Versicherten ausbezahlt.

Die Beteiligungen an den Bewertungsreserven kann sich täglich ändern und kann sogar ganz oder teilweise entfallen. Um die Schwankungen zu mindern wird eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gebildet.

Liegt der tatsächliche Anteil zum Fälligkeitszeitpunkt über der Sockelbeteiligung, so wird die Rentenhöhe neu berechnet und der erhöhte Betrag ausbezahlt. Liegt der tatsächliche Anteil unterhalb der Sockelbeteiligung, so wird die Sockelbeteiligung zur Auszahlung herangezogen. Die Sockelbeteiligung stellt somit eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven dar.

Die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird jährlich neu festgelegt und kann daher während der Vertragslaufzeit der privaten Rentenversicherung schwanken bzw. sogar ganz oder teilweise ausfallen.




Schlagwort: Ertragsanteile, Besteuerung Ertragsanteil

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