Unfallversicherung gesetzliche, Elternzeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.

Version vom 24. März 2018, 08:33 Uhr

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Wird während der Elternzeit ab und an gearbeitet, bleibt der Versicherte weiterhin gesetzlich versichert. Die gilt auch während einer Weiterbildung.