Berufsunfähigkeitsversicherung, ärztliche Gutachten: Unterschied zwischen den Versionen

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Ärztliche Gutachten sind notwendig um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten.
Ärztliche Gutachten sind notwendig um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten.
 
I.d.R.wird durch den Versicherer ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner eingeholt. Im Abstand von 2 bis 5 Jahren, bei langanhaltender Berufsunfähigkeit, sind diese Gutachten dann erforderlich.<br />
 
Meist notwendig, um Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Das Gutachten muss klar und eindeutig darlegen, dass aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen die derzeitige berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch bei psychischen Erkrankungen ist ein entsprechendes Gutachten notwendig. Versicherer behalten sich das Recht vor, ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner einzuholen, bevor sie zahlen. Bei langandauernder Berufsunfähigkeit muss man oft in regelmäßigen Abständen (alle 2 bis 5 Jahre) ein neues Gutachten vorlegen. Die Versicherer verzichten jedoch hierauf, wenn die vorliegende Erkrankung keine Aussicht auf Genesung bietet.
 





Version vom 15. März 2018, 06:54 Uhr


Ärztliche Gutachten sind notwendig um den Leistungsanspruch seitens des VN geltend zu machen und über die Leistungsdauer auch aufrecht zu halten. I.d.R.wird durch den Versicherer ein Zweitgutachten von einem unabhängigen Mediziner eingeholt. Im Abstand von 2 bis 5 Jahren, bei langanhaltender Berufsunfähigkeit, sind diese Gutachten dann erforderlich.



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