Bausparen, Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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  maximale Förderung: {{#var:18.1}} € im Jahr, sowie {{#var:18.2}} € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, {{#var:18.3}} € für  jedes nach 2008 geborene Kind
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  Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal {{#var:18.5}} € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.
  Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal {{#var:18.5}} € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.


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Version vom 4. März 2018, 09:01 Uhr





Bausparen wird vom Staat gefördert. Wer einen Bausparvertrag abschließt, kann folgende staatliche Zuschüsse beantragen:

  • die Arbeitnehmersparzulage, falls vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden.
Einkommensgrenzen: Singles 17.900,00 €, Ehepaare 35.800,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
maximale Förderung: Singles 43,00 €, Ehepaare 86,00 € pro Jahr
  • die Wohnungsbauprämie
Einkommensgrenzen: Singles 25.600,00 €, Ehepaare 51.200,00 € zu versteuerndes Jahreseinkommen
maximale Förderung: Singles 45,06 €, Ehepaare 90,11 € pro Jahr
  • Förderungen im Zusammenhang mit einem Wohn-Riester-Vertrag
keine Einkommensgrenze
maximale Förderung: 175,00 € im Jahr, sowie 185,00 € für jedes kindergeldberechtigte Kind, das bis 2008 geboren wurde, 300,00 € für  jedes nach 2008 geborene Kind
Zudem können Beiträge zum Wohn-Riester-Vertrag von maximal 2.100,00 € in der Steuererklärung als Sonderausgaben angesetzt werden.


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