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Krankenversicherung private, Versicherungspflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Für alle Bürger besteht seit 01-01-2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht'''. Waren zuvor nur bestimmte Personengruppen krankenversicherungspflichtig, so wurden alle Personen der Versicherungspflicht unterworfen, gleich in welchem System, gesetzlich oder privat, sie bislang versichert waren. Dies betrifft Angestellte, Selbständige, Beamte, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Rentenempfänger, alle müssen sich gegen Krankheitskosten absichern. Diejenigen, die ohne Krankenversicherung waren, mussten 2009 dem System beitreten indem sie zuletzt versichert waren.  
'''Für alle Bürger besteht seit 01-01-2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht'''. Waren zuvor nur bestimmte Personengruppen krankenversicherungspflichtig, so wurden alle Personen der Versicherungspflicht unterworfen, gleich in welchem System, gesetzlich oder privat, sie bislang versichert waren. Dies betrifft Angestellte, Selbständige, Beamte, Studenten, Sozialhilfeempfänger, Rentenempfänger, alle müssen sich gegen Krankheitskosten absichern. Diejenigen, die ohne Krankenversicherung waren, mussten 2009 dem System beitreten indem sie zuletzt versichert waren.  


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Die gesetzliche Regelung zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung findet sich in § 5 SGB V (Sozialgesetzbuch). Demnach sind die nachfolgenden Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet:
Die gesetzliche Regelung zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung findet sich in § 5 SGB V (Sozialgesetzbuch). Demnach sind die nachfolgenden Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet:


* Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung 450,00 Euro übersteigt, jedoch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
* Arbeitnehmer, deren monatliches Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung {{#var:5.1}} € übersteigt, jedoch unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
* Auszubildende, Studenten und Praktikanten im Rahmen einer berufspraktischen Tätigkeit gemäß Studien- oder Prüfungsordnung ohne Arbeitsentgelt
* Auszubildende, Studenten und Praktikanten im Rahmen einer berufspraktischen Tätigkeit gemäß Studien- oder Prüfungsordnung ohne Arbeitsentgelt
* Rentner/innen, wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind
* Rentner/innen, wenn die Vorversicherungszeiten erfüllt sind
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