Patientenverfügung: Unterschied zwischen den Versionen

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  ⚠️ Lassen Sie sich unbedingt bei der Verfassung der Patientenverfügung unterstützen, am besten ggf. durch einen Rechtsanwalt und auch Mediziner.
  ⚠️ Lassen Sie sich unbedingt bei der Verfassung der Patientenverfügung unterstützen, am besten ggf. durch einen Rechtsanwalt und auch Mediziner.


Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
Aktualisieren Sie, etwa alle zwei Jahre die Patientenverfügung, auch mit Datum und Unterschrift.
Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift


Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
Händigen Sie die Patientenverfügung Ihrem Hausarzt wie auch ihren Angehörigen aus und hinterlegen Sie im Zentralen Register Ihre Verfügung .
 
Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
 
aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig
beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.
 
 
Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?
Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Auch gibt es die zentralen Register.


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Version vom 14. Februar 2018, 07:47 Uhr

Die Patientenverfügung regelt welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Erforderlich ist die Patientenverfügung wenn Sie nach einem Unfall oder Krankheit Ihren Willen nicht mehr äussern können. Diese Verfügung muss von den Ärzten eingehalten bzw. umgesetzt werden. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst sein.

 ⚠️ Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen sich, sie gehören zusammen!
⚠️ Lassen Sie sich unbedingt bei der Verfassung der Patientenverfügung unterstützen, am besten ggf. durch einen Rechtsanwalt und auch Mediziner.

Aktualisieren Sie, etwa alle zwei Jahre die Patientenverfügung, auch mit Datum und Unterschrift.

Händigen Sie die Patientenverfügung Ihrem Hausarzt wie auch ihren Angehörigen aus und hinterlegen Sie im Zentralen Register Ihre Verfügung .


👁 Siehe auch: Vorsorgevollmacht
👁 Siehe auch: Zentrales Register
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Schlagwort: Vorsorgeverfügungen


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