Krankenversicherung private, Krankenhausbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. November 2016, 18:45 Uhr

Krankenversicherung private, Krankenhausbehandlung

Alle Behandlungen die im Krankenhaus erfolgen (ausgenommen Behandlungen in der Ambulanz des Krankenhauses) werden als stationäre Leistungen bezeichnet.

Für den Privatversicherten in der Krankheitskostenvollversicherung stehen als Wahlleistungen, für die Unterbringung, die folgenden Tarife zur Verfügung:

• Mehrbettzimmerversorgung
• Mehrbettzimmerversorgung mit Chefarztbehandlung
• Zweibettzimmerversorgung
• Zweibettzimmerversorgung mit Chefarztbehandlung
• Einbettzimmerversorgung
• Einbettzimmerversorgung mit Cefarztbehandlung

Darüberhinaus besteht die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, der die Kostenerstattung des behandelnden Arztes auf das 3,5 fache der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ anhebt.

Für gesetzlich Versicherte bietet sich die Ein- und Zweibettzimmer Zusatzversicherung an. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, wird der verbleibende Betrag dem Versicherten erstattet. Mit dieser Zusatzversicherung hat der Versicherte den Status des Privatpatienten.

Siehe auch: Chefarztbehandlung, Chefarzthonorar
Siehe auch: Medizinisch notwendige Heilbehandlung

Schlagwort: Einbettzimmer, Zweibettzimmer Krankenhausversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Krankenhausbehandlung, stationäre Behandlung, Privatstation