Pflegezusatzversicherung private, Pflege-Bahr: Unterschied zwischen den Versionen

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| Aufstockung durch die Zulagenstelle direkt an den Versicherer || 5,00 Euro
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Version vom 24. Januar 2018, 12:59 Uhr

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Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Die staatliche Unterstützung gilt seit dem 01.01.2013 für jeden, der freiwillig eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung abschließen möchte. Die Pflege-Bahr-Versicherung bezuschusst bei den Pflegezusatzversicherungen nur die Pflegetagegeldversicherung oder die Pflegemonatsgeldversicherung pro Versicherung. Um die staatliche Förderung zu erhalten, sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr ist vollendet
  • es besteht eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung
  • mindestens 10 Euro werden monatlich in die private Pflegezusatzversicherung einbezahlt
  • es werden keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen oder wurden bezogen


Bedingungen für förderfähige Pflegezusatzversicherungen

  • Abschluss des Vertrages zu brancheneinheitlichen Bedingungen. D.h. ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse
  • Beschränkung der Abschlusskosten auf max. 2 Monatsbeiträge und Verwaltungskosten bis max. 10 % der Bruttoprämie
  • Pflegetagegeld
  • für alle Pflegegrade, inkl. Pflegegrad 0 für Demenz
  • im Pflegegrad V von mind. 600 Euro
  • Leistungen der sozialen Pflegeversicherung darf nicht überschritten werden
  • keine Sachleistungen möglich, nur Geldzahlung
  • Fälligkeit ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch zuständigen Pflegeversicherer
  • max. Wartezeit von 5 Jahren; keine Wartezeit für Kinder, deren Eltern die Kindernachversicherung beantragt haben
  • Verzicht des Versicherers auf ordentliches Kündigungsrecht
  • Recht des Versicherten bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit den Vertrag rückwirkend zu kündigen oder für drei Jahre ruhen zu lassen


Leistungsumfang der Pflege-Bahr-Versicherung

Das vereinbarte Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Das Pflegegeld wird je nach Pflegegrad ausbezahlt. Dieses ist mit einem Prozentsatz und einem fixen Betrag festgelegt.


Daraus ergeben sich gesetzlich festgelegte Mindestleistungen:


Pflegegrad 1 2 3 4 5
Prozent 10 % 20 % 30 % 40 % 100 %
monatliches Pflegegeld 60 Euro 120 Euro 180 Euro 240 Euro 600 Euro


Vorteile der Pflege-Bahr-Versicherung

  • Abschluss des Vertrages mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt
  • keine Gesundheitsprüfung erforderlich
  • keine Altersbeschränkung nach oben
  • Antrag auf Abschluss des Vertrages darf vom Versicherer nicht abgelehnt werden
  • Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht möglich
  • Fortführung der Pflege-Bahr-Versicherung bei Umzug ins europäische Ausland, wenn die Pflegepflichtversicherung weiterhin besteht
  • Umstellung auf Anwartschaftsversicherung möglich bei Umzug außerhalb der EU und Europa. Oder Beendigung bei Wegzug aus Deutschland.
  • Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen


Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung

  • Zulage nur für förderfähige Pflegetagegeldversicherungen
  • Inanspruchnahme der Leistung erst nach dem Ende der Wartezeit von 5 Jahren möglich.
  • Beitragspflicht auch während der Leistungserbringung, keine Beitragsfreistellung im Leistungsfall
  • keine freie Wahl der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden möglich; richtet sich nach den Vorgaben des Versicherers
  • eingeschränkter Leistungsumfang in den Pflegegraden im Vergleich zu ungeförderten Tarifen
  • Mindestvertragsdauer beträgt 2 Jahre, Kündigung zum Ende der Mindestvertragsdauer mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist


Fazit zur Pflege-Bahr-Versicherung

  • Die Pflege-Bahr-Versicherung empfiehlt sich für Personen mit geringem Einkommen und für Personen mit Vorerkrankungen
  • Aufgrund der fehlenden Gesundheitsfragen ist die Höhe der Absicherung bei den meisten Versicherungsgesellschaften sehr gering.
  • So wird oftmals nur die gesetzliche Mindestleistung durch die Versicherungsgesellschaften angeboten.


Pflege-Bahr Versicherung FAQ


Pflege-Bahr-Versicherung ist diese sinnvoll?

Die Pflege-Bahr-Versicherung ist für Personen mit Vorerkrankungen oder mit hohem Eintrittsalter, die sonst keine private Pflegeversicherung erhalten würden.


Gesundheitsprüfung erforderlich

Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Da es sich bei der Pflege-Bahr-Versicherung um eine staatlich geförderte Versicherung handelt, besteht Kontrahierungszwang. D.h. die Versicherungsgesellschaften müssen die Anträge unabhängig vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person annehmen.


Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung

Die Leistungen sind im Vergleich zu ungeförderten Pflegeversicherungen wesentlich geringer. Daher eignet sich diese nur bedingt, die Finanzlücke zwischen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen.


Wartezeit bei der Pflege-Bahr-Versicherung

Grundsätzlich besteht eine Wartezeit, in der nach dem Versicherungsbeginn keine Leistungen erbracht werden.


Höchsteintrittsalter in der Pflege-Bahr-Versicherung

In der Pflege-Bahr-Versicherung besteht – zumindest formal – kein Höchsteintrittsalter. Jedoch sollte das Eintrittsalter von 60 Jahren nicht überschritten werden. Der Vertragsbeginn ist möglich, jedoch erhöht sich der Beitragsaufwand.


Kritik an der Pflege-Bahr-Versicherung

Insbesondere von Verbraucherschützer wird kritisiert, dass die Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung im Vergleich zu ungeförderten Pflegeversicherung geringer sind und die finanzielle Lücke im Pflegefall nicht komplett geschlossen werden kann, sondern nur reduziert wird.


Funktionsweise der Pflege-Bahr-Förderung

Der Versicherte hat kaum Berührungspunkte mit der staatlichen Förderung und den damit verbundenen Formalitäten. Der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer schließt, wie gewohnt, den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft. DerVersicherer kümmert sich dann um die Formalitäten der staatlichen Förderung. Die staatliche Förderung wird von der Zulagenstelle direkt an die Versicherungsgesellschaft bezahlt und schreibt diese dem entsprechenden Vertrag / Versicherungsnehmer gut.


Zahlenbeispiel

Monatlicher Beitrag lt. Vertrag 20,00 Euro
Monatlicher Zahlbeitrag für den Versicherten 15,00 Euro
Aufstockung durch die Zulagenstelle direkt an den Versicherer 5,00 Euro



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