Gebäudeversicherung private, Ferienhausversicherung DE und EU: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Januar 2018, 21:41 Uhr
In der privaten Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus / Wochenendhaus wird der Versicherungsumfang im Regelfall vom Standort der Immobilie abhängig gemacht. So ist die Vereinbarung der Elementarschadendeckung – insbesondere Erdbeben – nicht für alle Länder bzw. nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich.
U.a. werden Ferienhäuser in Teilen von Italien und Griechenland lediglich von einem Versicherer gegen Elementarschäden – Erdbeben – versichert. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schadenereignis ist obligatorisch im Versicherungsvertrag vereinbart.
- Für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland bzw. in der EU, sollten die nachfolgenden Gefahren / Risiken versichert sein:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Elementar
- Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung ausschlaggebend:
- Ferienhaus im Inland oder im Ausland
- Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft
- Höhe der Versicherungssumme des zu versichernden Objektes
- bereits bestehender anderweitiger Versicherungsvertrag
- Wichtige Vertragskriterien der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in DE und EU
- Versicherungsschein nach deutschem Recht und in deutscher Sprache
- Schadenregulierung nach deutschem Recht
- Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Versicherungssteuer
- Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung auch für vermietete Objekte
Schlagwort: Wochenendhausversicherung, Wochenendhaus versichern
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