Krankenversicherung gesetzliche, Krankenhauswahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen hat der Versicherte die '''Wahl unter den Vertragskrankenhäusern der Krankenkasse'''. Dies ist nicht mit einer freien Arztwahl gleichzusetzen. Das Krankenhaus entscheidet über die ärztliche Fachkraft zur medizinischen Versorgung des Patienten.<br />
Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen hat der Versicherte die '''Wahl unter den Vertragskrankenhäusern der Krankenkasse'''. Dies ist nicht mit einer freien Arztwahl gleichzusetzen. Das Krankenhaus entscheidet über die ärztliche Fachkraft zur medizinischen Versorgung des Patienten.<br />


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