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Anspruch auf freie Heilfürsorge haben demnach:<br /> | Anspruch auf freie Heilfürsorge haben demnach:<br /> | ||
- Polizisten des Bundes und der meisten Länder,<br /> | |||
- Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen,<br /> | |||
- Justizvollzugsbeamte,<br /> | |||
- Soldaten.<br /> | |||
'''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt. Für die Familienangehörigen wird Beihilfe gezahlt.<br />''' | '''Die Leistungen der Heilfürsorge entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen werden nur für den Beamten selbst und nicht den Familienangehörigen gewährt. Für die Familienangehörigen wird Beihilfe gezahlt.<br />''' | ||
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Beamte ]]<br /> | |||
Schlagwort: Heilfürsorge, freie Heilfürsorge, Beihilfe, Beihilfetarife <br /> | Schlagwort: Heilfürsorge, freie Heilfürsorge, Beihilfe, Beihilfetarife <br /> | ||