Umzug - Gefälligkeitshandlung - Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ Der Umzug in eine neues Zuhause wird häufig unter zur Hilfenahme von Freunden und Bekannten durchgeführt. Im Schadensfall stellt sich die Frage nach der Haf…“)
 
Zeile 19: Zeile 19:
* '''Deckung der Gefälligkeitsschäden durch die Haftpflichtversicherung'''<br />
* '''Deckung der Gefälligkeitsschäden durch die Haftpflichtversicherung'''<br />


In der Haftpflichtversicherung ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für Gefälligkeitsschäden abgesichert ist. Mittlerweile sind Gefälligkeitsschäden bzw. Gefälligkeitsschäden in den meisten Privathaftpflichtversicherungen im Versicherungsschutz beinhaltet.
In der Haftpflichtversicherung ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für Gefälligkeitsschäden abgesichert ist. Mittlerweile sind Gefälligkeitsschäden in den meisten Privathaftpflichtversicherungen im Versicherungsschutz enthalten.





Version vom 21. Dezember 2017, 16:38 Uhr

Der Umzug in eine neues Zuhause wird häufig unter zur Hilfenahme von Freunden und Bekannten durchgeführt. Im Schadensfall stellt sich die Frage nach der Haftung – wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Bei Freundschaftsdiensten und Gefälligkeiten existiert ein stillschweigender Haftungsausschluss. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit entstanden ist. Vgl. Urteil AG Plettenberg AZ: 1 C 345/05. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Eigentümer der Sache, die vom Schadenereignis betroffen ist, selbst.

  • Haftung des Umzugshelfers bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Handelt der Umzugshelfer grob Fahrlässig oder vorsätzlich, so haftet dieser hierfür.

  • Keine Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienste

Wird zwischen dem Umzugshelfer und dem Umziehenden ein Vertrag aufgesetzt und eine entsprechende Bezahlung vereinbart, dann handelt es sich nicht mehr um einen Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienst. Der Schadenverursacher muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

  • Vereinbarung Haftungsausschluss

Durch die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses bei leichter Fahrlässigkeit wird der Umzugshelfer von der Haftung befreit und muss für den entstandenen Schaden nicht aufkommen. Der Haftungsausschluss sollte schriftlich vereinbart werden.

  • Deckung der Gefälligkeitsschäden durch die Haftpflichtversicherung

In der Haftpflichtversicherung ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz für Gefälligkeitsschäden abgesichert ist. Mittlerweile sind Gefälligkeitsschäden in den meisten Privathaftpflichtversicherungen im Versicherungsschutz enthalten.



< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-