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Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
Betriebshaftpflichtversicherung, Eigenschaden
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Der Baustein „Eigenschaden“ kann als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart werden. Somit sind Schäden abgedeckt, die auch durch eigenes Verschulden verursacht werden abgedeckt. Mitversichert sind die „Unterwiesenen“ des Versicherungsnehmers. Somit wird aufgrund des Bausteins „Eigenschaden“ das unternehmerische Risiko wesentlich reduziert und erstattet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die finanziellen Schäden.
Der Baustein „Eigenschaden“ kann als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart werden. Somit sind Schäden abgedeckt, die auch durch eigenes Verschulden verursacht werden abgedeckt. Mitversichert sind die „Unterwiesenen“ des Versicherungsnehmers. Somit wird aufgrund des Bausteins „Eigenschaden“ das unternehmerische Risiko wesentlich reduziert und erstattet im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen die finanziellen Schäden.
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