Kfz Versicherung, Schadenregulierungsbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Jedes europäische Versicherungsunternehmen hat in jedem EU-Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten. Dieser reguliert Ersatzansprüche von Sachschäden und Personenschäden unter den nachfolgenden Voraussetzungen:
Jedes europäische Versicherungsunternehmen hat in jedem EU-Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten. Dieser reguliert Ersatzansprüche von Sachschäden und Personenschäden unter den nachfolgenden Voraussetzungen:

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 14:20 Uhr

Jedes europäische Versicherungsunternehmen hat in jedem EU-Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungsbeauftragten. Dieser reguliert Ersatzansprüche von Sachschäden und Personenschäden unter den nachfolgenden Voraussetzungen:

  • der Unfall hat sich in einem EU-Mitgliedsstaat ereignet, in der der Geschädigte keinen Wohnsitz hat
  • der Schaden wurde durch ein Fahrzeug verursacht, dass in einem EU-Mitgliedsstaat versichert ist


Aufgabe des Schadenregulierungsbeauftragten

Der Schadenregulierungsbeauftragte trägt alle Informationen zusammen, die zur Regulierung des Schadens erforderlich sind.


Gesetzliche Grundlage

In jedem EU-Mitgliedsstaat muss ein Schadenregulierungsbeauftragter von allen ausländischen Versicherungsgesellschaften benannt werden. Alle EU-Bürger können jeweils in ihrem Land Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls mit einem EU-Ausländer geltend machen.


Entschädigungsstelle für Verkehrsopferhilfe

Der Geschädigte kann somit in seinem Wohnsitzland den Schaden an den zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers anzeigen. Des weiteren steht dem Geschädigten die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe zur Verfügung.


Kontaktdaten Schadenregulierungsbeauftragte

Die Kontaktdaten des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten sind zu erfahren beim Zentralruf der Autoversicherer.


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