Bootsversicherung, Yachthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Yachthaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch der versicherten Yacht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen einem Dritten zugefügt werden.
Die Yachthaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch der versicherten Yacht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen einem Dritten zugefügt werden.

Aktuelle Version vom 20. November 2017, 13:52 Uhr

Die Yachthaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Schäden ab, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch der versicherten Yacht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen einem Dritten zugefügt werden.


Versicherungsumfang der Yachthaftpflichtversicherung

In der Yachthaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen versichert. Der Versicherungsumfang beinhaltet Schäden, die verursacht werden durch den Eigner, Skipper sowie der Crew.


Wichtige Bausteine in der Yachthaftpflichtversicherung

  • Ansprüche von Crewmitgliedern gegenüber dem Skipper oder der Crew untereinander
  • Abdeckung des Ragattarisikos
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche von Dritten
  • Forderungsausfalldeckung
  • Versicherungsschutz als Skipper einer geliehenen oder gecharterten Motor- oder Segelyacht
  • Versicherungsschutz für zur Yacht gehörende Beiboote und Wassersportgeräte
  • unbeabsichtigtes Auslösen von Rettungsmitteln
  • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung


Geltungsbereich der Yachthaftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz der Yachthaftpflichtversicherung ist weltweit gültig.


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