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Junge Fahrer, die beim Begleiteten Fahren ab 17 mitmachen, dürfen die nachfolgenden Fahrzeuge fahren: | Junge Fahrer, die beim Begleiteten Fahren ab 17 mitmachen, dürfen die nachfolgenden Fahrzeuge fahren: | ||
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* es besteht Drogenverbot für die Begleitperson und der Blutalkoholwert darf 0,5 Promille nicht übersteigen | * es besteht Drogenverbot für die Begleitperson und der Blutalkoholwert darf 0,5 Promille nicht übersteigen | ||
* ab dem 18. Geburtstag des Fahranfängers kann ein normaler Führerschein beantragt werden | * ab dem 18. Geburtstag des Fahranfängers kann ein normaler Führerschein beantragt werden | ||
'''Meldung an den Kfz-Versicherer''' | |||
Nimmt der Jugendliche am begleitenden Fahren mit 17 teil, so muss der Kfz-Versicherer darüber informiert werden. Bei einigen Kfz-Versicherern ist die Vorlage der Prüfungsbescheinigung des Jugendlichen einzureichen. | |||
Hintergrund hierfür ist, dass bei vielen Versicherungsverträgen ein Mindestalter zum Führen eines entsprechenden Fahrzeuges genannt ist. Ereignet sich ein Schadensfall kann es zu erheblichen Differenzen mit dem Kfz-Versicherer kommen, wenn das versicherte Fahrzeug von einer Person gefahren wurde, die nicht das erforderliche Mindestalter hat oder namentlich nicht genannt ist. | |||
'''Beitragsunterschiede zum Normaltarif''' | |||
Bei vielen Kfz-Versicherern wird für das begleitete Fahren kein Beitragszuschlag erhoben. Oftmals wird später bei der Umstellung auf Alleinefahren ein Beitragsnachlass gewährt, vorausgesetzt ein eigenes Fahrzeug wird beim gleichen Kfz-Versicherer versichert. | |||
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