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Rentenversicherung gesetzliche, Kindererziehungszeiten: Unterschied zwischen den Versionen

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Bestimmte Zeiten der Kindererziehung werden so angerechnet, als hätte der gesetzlich Rentenversicherte eigene Beiträge eingezahlt. In manchen Fällen resultiert dadurch erst ein Rentenanspruch, für den Mindestversicherungszeiten erfüllt sein müssen.
Bestimmte Zeiten der Kindererziehung werden so angerechnet, als hätte der gesetzlich Rentenversicherte eigene Beiträge eingezahlt. In manchen Fällen resultiert dadurch erst ein Rentenanspruch, für den Mindestversicherungszeiten erfüllt sein müssen.


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