Transportversicherung, Valorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:


Die Valorenversicherung ist eine '''spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände'''. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung )versichert und eignet sich '''für Unternehmen der Bereiche''':<br />
Die Valorenversicherung ist eine '''spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände'''. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung) versichert und eignet sich für:<br />




Zeile 13: Zeile 13:




'''Versicherbar sind''' die folgenden Waren:<br />


'''Der Versicherungsumfang der Valorenversicherung ist meist eine Allgefahrenversicherung in der die nachfolgenden Waren versichert sind:'''


* Waren des Uhrengewerbes<br />
- Waren des Uhrengewerbes<br />
- Waren des Juweliergewerbes<br />
- Waren des Edelsteingewerbes<br />
- dazugehörendes Rohmaterial<br />
- dazugehörende Halbfabrikate<br />
- dazugehörende Fertigfabrikate<br />


* Waren des Juweliergewerbes<br />


* Waren des Edelsteingewerbes<br />


* dazugehörendes Rohmaterial<br />
'''Nicht versicherte Gefahren / Risiken''' sind die folgenden Ereignisse:<br />


* dazugehörende Halbfabrikate<br />


* dazugehörende Fertigfabrikate<br />
- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse<br />
 
- Streik<br />
 
- Aussperrung<br />
 
- Arbeitsunruhen<br />
'''Versicherte Schäden der Valorenversicherung'''
- terroristische oder politische Gewalthandlungen<br />
 
- Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung<br />
Unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen alle Schäden während der Vertragslaufzeit, die die versicherte Ware ausgesetzt ist.
- vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer<br />
 
- nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen<br />
 
'''Nicht versicherte Gefahren / Risiken in der Valorenversicherung'''
 
Nicht unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen die nachfolgenden Ereignisse;
 
* Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse<br />
* Streik<br />
 
* Aussperrung<br />
 
* Arbeitsunruhen<br />
 
* terroristische oder politische Gewalthandlungen<br />
 
* Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung<br />
 
* vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer<br />
 
* nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen<br />





Version vom 20. Oktober 2017, 08:02 Uhr

Die Valorenversicherung ist eine spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung) versichert und eignet sich für:


- Schmuckhändler
- Juweliere
- Händler von Uhren
- Händler von Edelsteinen
- Großhändler von Valorensortiment - Produzenten von Valorensortiment - Geldinstitute
- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)


Versicherbar sind die folgenden Waren:


- Waren des Uhrengewerbes
- Waren des Juweliergewerbes
- Waren des Edelsteingewerbes
- dazugehörendes Rohmaterial
- dazugehörende Halbfabrikate
- dazugehörende Fertigfabrikate


Nicht versicherte Gefahren / Risiken sind die folgenden Ereignisse:


- Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse
- Streik
- Aussperrung
- Arbeitsunruhen
- terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung
- vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer
- nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen


Örtlicher Geltungsbereich

  • während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag
  • während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären
  • während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen
  • bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel
  • während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte

Schlagwort:

Bim pim v02.png