Hausratversicherung, Wohngemeinschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Sind alle Bewohner im Mietvertrag genannt''' und gelten als gleichberechtigte Mieter so kann man auch eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschliessen.<br /> | '''Sind alle Bewohner im Mietvertrag genannt''' und gelten als gleichberechtigte Mieter so kann man auch eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschliessen.<br /> | ||
⚠️ Unter Umständen kommt auch eine Gegenstandsversicherung in Betracht. | |||
Version vom 29. August 2017, 07:11 Uhr
Studenten und Immer mehr ältere Menschen leben in einer Wohngemeinschaft. Hier sind sehr häufig Wertgegenstände (bei den Senioren) in grösserem Umfang vorhanden. Das gleiche gilt für Computer, Musikanlagen (bei den Studenten) und dergleichen. Nachweislich liegt hier das Risiko des Diebstahls durch das ein- und ausgehen vieler Menschen erheblich höher.
Ist der Mietvertrag auf einen Hauptmieter ausgestellt, so müssen alle Untermieter ebenfalls eine eigene Hausratversicherung abschliessen. Das Eigentum jedes Einzelnen, das sich in Gemeinschaftsräumen befindet, ist zu benennen und dem Hausratversicherer anzuzeigen.
Sind alle Bewohner im Mietvertrag genannt und gelten als gleichberechtigte Mieter so kann man auch eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschliessen.
⚠️ Unter Umständen kommt auch eine Gegenstandsversicherung in Betracht.
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Aussenversicherung
👁 Siehe auch: Gegenstandsversicherung
Schlagwort: Hausratversicherung, Wohngemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft, WG
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