Cyberversicherung Cyberrisk, Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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- kerntechnische, atomare Anlagen<br />
- kerntechnische, atomare Anlagen<br />


Der Umfang der Deckungsmöglichkeiten ist bei der jungen Versicherungssparte noch in der Findung. So sind Erweiterungen denkbar.
Der Umfang der Deckungsmöglichkeiten ist bei der jungen Versicherungssparte noch in der Findung. So sind Erweiterungen denkbar.  
 
 
 
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[[Category:Cyberversicherung Cyberrisk]][[Category:BIM]]

Version vom 2. August 2017, 06:20 Uhr

Folgend die Ausschlüsse, die nahezu bei allen Angeboten der Versicherer zum tragen kommen:

- vorsätzliche Pflichtverletzungen
- strafbares Verhalten
- Schadenverursachung vorsätzlich
- Verrat von Geschäfts- Betriebsgeheimnissen
- Krieg, Terror
-Transaktionen auf dem Finanzmarkt
- Kartell- und Wettbewerbsverstösse
- Patent- und Wettbewerbsverstösse
- Glücksspiel
- Seiten mit pornographischen Inhalten
- Vertragsstrafen
- Verfahren die bereits anhängig sind
- Diskriminierungen
- kerntechnische, atomare Anlagen

Der Umfang der Deckungsmöglichkeiten ist bei der jungen Versicherungssparte noch in der Findung. So sind Erweiterungen denkbar.


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