Vereinselektronikversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Geltungsbereich'''
'''Der Geltungsbereich'''





Version vom 28. Juli 2017, 13:27 Uhr

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Bei einer Elektronikversicherung handelt es sich um eine "All-Gefahren-Versicherung". Versichert sind die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswasser und eine Reihe von weiteren Leistungserweiterungen.


Was versichert wird

Versichert werden können alle elektronischen Anlagen und Geräte, egal ob Eigen- oder Fremdmaterial. Dies betrifft:

  • Medientechnik
  • AVTechnik
  • Lichttechnik
  • Videotechnik
  • Bühnentechnik
  • Aufbauten, Podeste
  • Kabel, Stative


Diese Risiken/Gefahren sind versichert

  • Fahrlässigkeit
  • unsachgemäße Behandlung
  • Vorsatz Dritter
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluß
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Überschwemmung, Feuchtigkeit
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl
  • Beraubung, Unterschlagung
  • Höhere Gewalt
  • Material- und Ausführungsfehler
  • Konstruktionsfehler
  • Mitversicherung des Vermiet- und Verleihrisikos


Der Geltungsbereich


des Versicherungsschutzes besteht für die EU-Mitgliedstaaten inklusive der Schweiz und viele weitere namentlich genannte Staaten. Eine Ausdehnung auf eine weltweite Deckung ist möglich. Ebenso kann der Transport mitversichert werden.


Prämienbeispiel

Für einen Abiturball wird technisches Equipment und eine Musikanlage im Wert von ca. Euro 28.000,00 verwendet. Der Beitrag für die Elektonikversicherung beträgt Euro 142.


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