Windkraftanlagenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Juli 2017, 13:07 Uhr

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In der Windkraftanlagenversicherung ist die Absicherung von eventuellen Schäden und Nutzungsausfällen möglich. Beim Bau und beim Betrieb einer Windkraftanlage sorgen die nachfolgenden Ursachen für die meisten finanziellen Einbußen:

  • Schäden während der Bauphase der Windkraftanlage
  • Schäden an der fertiggestellten Windkraftanlage
  • Einnahmeverluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen
  • Haftpflichtschäden an Dritten


Sachschäden an der Windkraftanlage während der Bauphase

Während der Bauphase an der Windkraftanlage entsteht ein Sachschaden, der zu nicht eingeplanten Kosten führt. Die finanzielle Absicherung ist durch eine Montageversicherung möglich.


Schäden an der Windkraftanlage während des laufenden Betriebs

Die finanziellen Verluste aus Schäden an der Windkraftanlage während des laufenden Betriebs können durch eine Elektronikversicherung abgedeckt werden.

Nachfolgende Gefahren / Risiken / Kosten / Schäden sind u.a. versichert:

  • Ungeschicklichkeit
  • Bedienungsfehler
  • Böswilligkeit
  • Konstruktionsfehler
  • Materialfehler
  • Ausführungsfehler
  • Versagen von Messeinrichtungen
  • Versagen von Regeleinrichtungen
  • Versagen von Sicherheitseinrichtungen
  • Sturm
  • Hagel
  • Feuer
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Elementargefahren, falls vereinbart
  • Reparaturkosten
  • Instandsetzungskosten
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Aufräumungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Bewegungskosten
  • Schutzkosten


Einnahmeverluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die entgangenen Einnahmen der Windkraftanlage innerhalb der vertraglich vereinbarten Haftzeit. Voraussetzung der Betriebsunterbrechung ist ein versicherter Sachschaden.


Haftpflichtschäden

Durch den Betrieb der Windkraftanlage können die unterschiedlichsten Haftpflichtschäden entstehen, für die der Versicherungsnehmer, zumeist der Betreiber, verantwortlich ist. Vom kleinen Sachschaden bis hin zu einem kostspieligen Personenschaden an einem Dritten.

  • Während der Bauphase sollte eine Bauherrenhaftpflichtversicherung vereinbart werden.
  • Während des laufenden Betriebs ist die Betriebshaftpflichtversicherung empfehlenswert.
  • Als optimale Ergänzung sollte eine Umwelthaftpflichtversicherung vereinbart werden.

Grundsätzlich prüft der Haftpflichtversicherer immer, ob der Betreiber für den Schaden verantwortlich ist. Ist die Schadensersatzforderungen des Anspruchstellers berechtigt, werden diese im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen finanziell entschädigt. Unberechtigte Schadensersatzforderungen werden durch den Haftpflichtversicherer zurückgewiesen, notfalls gerichtlich.


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