Instruktorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Instruktorenversicherung ist eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung und wird der Berufshaftpflichtversicherung zugeordnet. Der Versicherungsschutz der Instruktorenversicherung kommt zu tragen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers liegen. | Die Instruktorenversicherung ist eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung und wird der Berufshaftpflichtversicherung zugeordnet. Der Versicherungsschutz der Instruktorenversicherung kommt zu tragen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers liegen. | ||
'''Tätigkeitsform des Instruktors''' | '''Tätigkeitsform des Instruktors''' |
Version vom 26. Juli 2017, 08:58 Uhr
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Die Instruktorenversicherung ist eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung und wird der Berufshaftpflichtversicherung zugeordnet. Der Versicherungsschutz der Instruktorenversicherung kommt zu tragen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers liegen.
Tätigkeitsform des Instruktors
Bei der Instruktorenversicherung wird grundsätzlich danach unterschieden, in welcher Tätigkeitsform der Instruktor tätig ist. So ergeben sich die nachfolgenden Unterscheidungen:
selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Instruktor ohne Fahrertätigkeit
In der Instruktorenversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger nebenberuflicher Instruktor ohne Fahrertätigkeit versichert.
selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Instruktor mit Fahrertätigkeit
In der Instruktorenversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger nebenberuflicher Instruktor mit Fahrertätigkeit eines Fahrzeuges oder eines sogenannten Renntaxis versichert. Jedoch sind Schäden am benutzten Fahrzeug grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
selbständige hauptberufliche Tätigkeit als Instruktor mit Fahrertätigkeit
In der Instruktorenversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger hauptberuflicher Instruktor mit Fahrertätigkeit eines Fahrzeuges, eines sogenannten Renntaxis, als Testfahrer und Präzisionsfahrer versichert. Jedoch sind Schäden am benutzten Fahrzeug grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Beitragshöhe zur Instruktorenversicherung
Die Höhe des Beitrages zur Instruktorenverischerung ist von der Tätigkeitsform des Instruktors abhängig. Nachfolgend ein Überblick zur Beitragshöhe der Instruktorenversicherung.
Tätigkeitsform | maximaler Jahresumsatz aus der Tätigkeit | Jahresbeitrag |
---|---|---|
selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Instruktor ohne Fahrertätigkeit | 30.000 Euro | 285 Euro |
selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Instruktor mit Fahrertätigkeit | 30.000 Euro | 385 Euro |
selbständige hauptberufliche Tätigkeit als Instruktor mit Fahrertätigkeit | 200.000 Euro | 1.500 Euro |
Schlagwort:
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