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Für die versicherten Personen der während der Versicherungsperiode neu hinzukommenden Tochtergesellschaften besteht automatisch und ohne Prämienzuschlag rückwirkender Versicherungsschutz, falls | Für die versicherten Personen der während der Versicherungsperiode '''neu hinzukommenden Tochtergesellschaften besteht automatisch und ohne Prämienzuschlag rückwirkender Versicherungsschutz''', falls | ||
• die versicherten Personen der hinzukommenden Tochtergesellschaften auch nach dem Erwerb oder der Umwandlung noch versicherte Personen sind | • die versicherten Personen der hinzukommenden Tochtergesellschaften auch nach dem Erwerb oder der Umwandlung noch versicherte Personen sind und<br /> | ||
und<br /> | • für die versicherten Personen der neu hinzukommenden Tochtergesellschaften nicht schon D & O-Versicherungsschutz besteht und<br /> | ||
• für die versicherten Personen der neu hinzukommenden Tochtergesellschaften nicht schon D & O-Versicherungsschutz besteht | |||
und<br /> | |||
• den vom Versicherungsfall betroffenen versicherten Personen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Umwandlung keine Pflichtsverletzungen bekannt sind, die zu einer Inanspruchnahme führen können.<br /> | • den vom Versicherungsfall betroffenen versicherten Personen zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Umwandlung keine Pflichtsverletzungen bekannt sind, die zu einer Inanspruchnahme führen können.<br /> | ||
Folgende, während der Vertragslaufzeit hinzukommende Tochtergesellschaften können nur durch die ausdrückliche Zustimmung des Versicherers in den Versicherungsschutz einbezogen werden:<br /> | Folgende, während der Vertragslaufzeit hinzukommende Tochtergesellschaften können nur durch die ausdrückliche Zustimmung des Versicherers in den Versicherungsschutz einbezogen werden:<br /> | ||
* Gesellschaften, die an der Börse notiert sind | |||
* Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen | |||
* Pensionskassen | |||
* Gesellschaften mit Sitz oder Registrierung in den USA oder Kanada | |||
* Gesellschaften, deren Wertpapiere in den USA gehandelt werden | |||
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