Elektronikversicherung beruf-/betriebliche, Daten und Programme: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Juli 2017, 09:40 Uhr

xyz

Von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Elektronikversicherung abweichend, sind Wechseldatenträger im Versicherungsschutz beinhaltet.

Die Entschädigungsleistung durch den Versicherer erfolgt, wenn die Daten oder Programme durch Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit eingetreten sind. Hierzu zählen:

  • Ausfall oder Störung
  • Hardware der Datenverarbeitungsanlage
  • Hardware der Datenübertragungseinrichtung bzw. Datenübertragungsleitung
  • Bedienungsfehler
  • vorsätzliche Programm- oder Datenänderungen durch Dritte in schädigender Absicht
  • höhere Gewalt
  • Überspannung und Unterspannung
  • elektrostatische Aufladung
  • elektromagnetische Störung

Kein Versicherungsschutz besteht für den Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit der Daten oder Programme durch Programme oder Dateien mit Schadenfunktion, sog. Schadsoftware, wie z.B. Computerviren, Trojaner, usw.