Hausratversicherung, Schadensmeldung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Schadendokumentation''' | |||
In vielen Fällen geht es um Sachschäden, den beschädigten Gegenstand fotografieren Sie. Beschädigte, unbrauchbare Gegenstände sollten Sie, bis der Schaden abgewickelt ist, wegen einer möglichen Begutachtung, nicht entsorgen. | |||
'''Schadenminderungspflicht''' | |||
Können Sie zur Schadenminderung beitragen, sind Sie hierzu auch verpflichtet. Beispiele: Abdichtung von zerborstenen Fenstern, Warnschild/Hinweis anbringen, Wasserzufluss stoppen, Gashähne schließen usw. | |||
'''Schadensmeldung''' | |||
Ihren Versicherer informieren Sie bitte umgehend telefonisch, schriftlich oder per Email. Auch wenn der Schadenfall die Schadenersatzforderung noch nicht eingetreten ist, Sie aber davon ausgehen, informieren Sie den Versicherer. Der Versicherer wird Ihnen dann ein Schadenmeldeformular zusenden. | |||
'''Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen! Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz. | '''Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen! Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz. | ||
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Schlagwort: <br /> | Schlagwort: Schaden melden, Schadensmeldung, Schadenminderungspflicht<br /> | ||
Version vom 26. Oktober 2016, 11:58 Uhr
Hausratversicherung, Schadensmeldung
Schadendokumentation In vielen Fällen geht es um Sachschäden, den beschädigten Gegenstand fotografieren Sie. Beschädigte, unbrauchbare Gegenstände sollten Sie, bis der Schaden abgewickelt ist, wegen einer möglichen Begutachtung, nicht entsorgen.
Schadenminderungspflicht Können Sie zur Schadenminderung beitragen, sind Sie hierzu auch verpflichtet. Beispiele: Abdichtung von zerborstenen Fenstern, Warnschild/Hinweis anbringen, Wasserzufluss stoppen, Gashähne schließen usw.
Schadensmeldung Ihren Versicherer informieren Sie bitte umgehend telefonisch, schriftlich oder per Email. Auch wenn der Schadenfall die Schadenersatzforderung noch nicht eingetreten ist, Sie aber davon ausgehen, informieren Sie den Versicherer. Der Versicherer wird Ihnen dann ein Schadenmeldeformular zusenden.
Bei Einbruch, Einbruchdiebstahl und Raub ist immer sofort die Polizei und bei Feuer die Feuerwehr zu benachrichtigen! Ansonsten gefährden sie Ihren Versicherungsschutz.
Schlagwort: Schaden melden, Schadensmeldung, Schadenminderungspflicht