Kautionsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen.
 
Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind:
 
- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a
- Bürgschaft für Mängelansprüche
- Vertragserfüllungsbürgschaften
- Anzahlungsbürgschaften
- Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen
- Mitarbeiterbeteiligungen
- Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz
- Mietkaution für- Privat und Gewerbeobjekte
- IATA-Bürgschaften
- Prozessbürgschaften
- Zollbürgschaften

Aktuelle Version vom 30. Juni 2017, 12:35 Uhr

Ein vom Versicherer in Form von Bürgschaften gegebenes Versprechen, für bestimmte – gegenwärtige oder zukünftige – Verpflichtungen des Schuldners (Versicherungsnemers) im Fall seiner Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit einzustehen.

Die gängigsten Bürgschaftsversicherungen sind:

- zur Bauhandwerkersicherung - BGB § 648a - Bürgschaft für Mängelansprüche - Vertragserfüllungsbürgschaften - Anzahlungsbürgschaften - Bürgschaften zur Absicherung von z. B. Warenlieferungen - Mitarbeiterbeteiligungen - Bürgschaften nach Bundesimmissionsschutzgesetz - Mietkaution für- Privat und Gewerbeobjekte - IATA-Bürgschaften - Prozessbürgschaften - Zollbürgschaften